Gastgarten
Kulinarium
Romantisches Candlelight Dinner oder gepflegter Lunch. Tauchen Sie ein in die Genusswelt des Starcke Haus und verbringen Sie eine unvergessliche Zeit in unserem Haus. Gerne organisieren wir für Sie Feste und Feiern in Kombination mit einer perfekten Bewirtung.
Die Terrasse lädt zu jeder Stunde und zu jeder Jahreszeit zum entspannten gastronomischen Erlebnis ein. Bei Schönwetter bietet sich ein Blick über die Altstadt und die modernen Kulturhauptstadtbauten.
Schlemmen, Gustieren & Genießen. Im Starcke Haus verwöhnen wir Sie mit Köstlichkeiten aus der Genussregion Steiermark. Nationale und Internationale Gaumenfreuden, serviert im exquisiten Ambiente unserer Räumlichkeiten.
Garantie der Personenanzahl
Bei Fixreseriverung gilt die in der Bestätigung festgelegte Personenanzahl als verienbart. Die genaue Personenanzahl muss bis spätesten 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung nochmals bestätigt werden, da diese garantierte Personenanzahl als Mindestzahl in Rechnung gestellt wird. Bei mehr Personen als vereinbart muss Rücksprache gehalten werden ob dies noch möglich ist und verrechnet wird die tatsächliche Personenanzahl.
Speisenanzahl
Die genaue Speisenanzahl ist bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt zugeben. Bitte beachten Sie die jeweilige Mindestpersonenanzahl.
Stornobedingungen
Kostenloses Storno bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn. Bei einem Storno innerhalb von den 3 Monaten bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die vereinbarte Anzahlung einbehalten bzw. in Rechnung gestellt, für Freihaltung des Termines. Innerhalb der 14 Tage bis zu 7 Tage vor Veranstaltungbeginn werden 70% der vereinbarten Personenanzahl des Menüs in Rechnung gestellt und bis zu 7 Tage vor Verantaltungbeginn 100% der vereinbarten Personenanzahl des Menüs.
Mitgebrachtes Dekomaterial
Anbringen von Dekorationsmaterial oder ähnlichem ist ohne Zustimmung der Geschäftsführung nicht gestattet. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtung oder Inventar durch den Veranstalter oder Personen aus seinem Bereich (Teilnehmer, Gäste) haftet dieser ohne Nachweis der Schuld.
Kündigung durch das Starcke Haus
Dass Starcke Haus ist jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:
•die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
•der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet ist
•im Falle höherer Gewalt
MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Grundsätzlich darf der Veranstalter keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. Eine Sonderregelung kann getroffen werden, wobei eine entsprechende Gebühr vom Restaurant verlangt werden kann (Service / Stoppelgeld).
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Graz vereinbart.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, Beschädigungen und Verluste an Gebäude und Mobiliar, die durch ihn, seine Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
Verlust oder Beschädigung
Für mitgebrachte Gegenstände des Veranstalters oder seine Gäste, kann keine Haftung übernommen werden, weder im Fall von Diebstahl noch bei Verlust und Beschädigung. Sämtliche Gegenstände sind nach dem Anlass schnellst möglich zu entfernen.
Rechnungslegung
Zahlbar prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge. Verzugszinsen pro Monat 2%.
Wir freuen uns Ihr Gastgeber zu sein!




Auch heuer findet wieder unser Frühstücks-Brunch im wunderschönen Gastgarten statt!!

Beschenken Sie Ihre Liebsten mit einen Gutschein für ein 3-gängiges Menü für 2 Personen und einem signierten Kochbuch.

Wir organisieren Ihr Event. Optimal für Firmen, Geburtstage oder Hochzeiten. Exklusiv im Restaurant oder Garten möglich.